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  1. Geltung

    1.1 Unsere sämtlichen, auch zukünftigen Lieferungen und Leistungen einschließlich Vorschläge, Beratungen und sonstige Nebenleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Einkaufs- und/oder Bestellbedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind.

    1.2 Bei Ergänzungs-, Zusatz- und Folgeaufträgen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend, auch wenn bei einer erneuten Beauftragung nicht ausdrücklich nochmals auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird.

    1.3 Im Einzelfall schriftlich getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  2. Preise und Zahlungsbedingungen

    2.1 Die Höhe der Vergütung für die auszuführenden Leistungen bestimmt sich nach unserem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Werkvertrag. Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Fracht und Mehrwertsteuer. Wurden schriftliche Vertragsunterlagen (z. B. Angebot, Auftragsbestätigung) nicht erteilt, berechnen wir die Vergütung für die auszuführenden Leistungen anhand unserer im Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste.

    2.2 Ist der Kunde als Leistungsempfänger umsatzsteuerpflichtig, stellen wir dem Kunden die Umsatzsteuer gesondert mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung. Soweit der Kunde nach § 13b UStG als Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, erfolgt die Zahlung in Höhe des Nettobetrages. Ist der Kunde als Leistungsempfänger nicht umsatzsteuerpflichtig, sind wir berechtigt, etwaige Umsatzsteuererhöhungen an den Kunden weiterzureichen, wenn zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als sechs Monate liegen.

    2.3 Wir behalten uns vor, für noch nicht ausgeführte Leistungen die vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn aufgrund einer Änderung der Rohstoff- und/oder Wirtschaftslage Umstände eintreten, die die Herstellung und/oder den Einkauf des betreffenden Erzeugnisses wesentlich gegenüber dem Zeitpunkt der Preisvereinbarungen verteuert. In diesem Fall kann der Kunde den Vertrag hinsichtlich der noch nicht ausgeführten Leistungen binnen einer Woche nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenfrei stornieren. Bei Fortsetzung des Vertragsverhältnisses verlängern sich eventuell vereinbarte Ausführungsfristen um die Zeit zwischen dem Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung und der Bestätigung des Kunden zur Fortsetzung des Vertragsverhältnisses.

    2.4 Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden binnen 10 Tagen nach Zugang der Abschlagsrechnung, der Anspruch auf Schlusszahlung wird binnen 14 Tagen nach Abnahme und Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Abnahme gilt Ziffer 7.7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Zahlung des Kunden ist bei Fälligkeit so zu leisten, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen; sie gelten erst dann als Zahlung, wenn sie eingelöst sind.

    2.5 Der Kunde ist nur bei entsprechender Vereinbarung (Höhe des Skontos, Skontofrist) zum Skontoabzug berechtigt. Ist Skontoabzug vereinbart, ist der Skontobetrag nur abzugsfähig, wenn die Zahlung des Kunden innerhalb der Skontofrist bei uns, z. B. durch entsprechende Gutschrift auf unserem Konto, eingegangen ist.

  3. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

    Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  4. Termine und Ausführungsfristen

    4.1 Soweit keine ausdrücklich verbindlichen Termine vereinbart wurden, sind unsere im Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Werkvertrag genannten Termine und Ausführungsfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

    4.2 Der Beginn einer von uns etwaig angegebenen Ausführungsfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

    4.3 Der Kunde kann 8 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Termins oder einer unverbindlichen Ausführungsfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist mit den auszuführenden Leistungen zu beginnen. Sollten wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Termin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Ausführungsfrist schuldhaft nicht einhalten oder geraten wir aus anderem Grund in Verzug, so muss der Kunde uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

    4.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der von uns im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu liefernden Sachen geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

    4.5 Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Lieferverzugs bleiben unberührt.

  5. Überlassene Unterlagen

    An allen im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung und der Vertragsdurchführung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen usw., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

  6. Leistungsumfang

    6.1 Technische und sonstige Angaben in unseren Prospekten, Zeichnungen und sonstigen Veröffentlichungen dienen nur der generellen Information und sind nicht Grundlage einer Beschaffenheitsvereinbarung.

    6.2 Die auszuführenden Leistungen bestimmen sich nach der Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus unserem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Werkvertrag. Soweit wir dem Kunden vor oder nach Vertragsschluss Unterlagen und Angaben zu den auszuführenden Leistungen übermitteln, entbindet dies den Kunden nicht davon, solche Unterlagen und Angaben im Hinblick auf ihre den Regeln der Bautechnik entsprechende Umsetzbarkeit zu überprüfen. Hat der Kunde gegen die Art und Weise der Durchführung der auszuführenden Leistungen Bedenken, müssen uns diese unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.

  7. Mängelrechte und Haftung, Verjährung von Mängelansprüchen

    7.1 Soweit die auszuführende Leistung und das erbrachte Werk nicht die zwischen uns und dem Kunden vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art des Werkes erwarten kann, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

    7.2 Verlangt der Kunde Nacherfüllung sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vorhandene Mängel der ausgeführten Leistung oder des erbrachten Werkes auf unsere Kosten zu beseitigen (Nachbesserung) oder ein neues vertragsgemäßes Werk herzustellen (Neuherstellung). Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie für uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Für die Dauer der Nacherfüllung sind die Selbstvornahme, die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nacherfüllung gilt erst mit dem erfolglosen zweiten Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu.

    7.3 Kann der Kunde von uns Schadensersatz fordern, gelten dafür die nachfolgenden Bestimmungen in Ziffer 7.4 bis 7.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    7.4 Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile der-selben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

    7.5 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 bis 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für unsere gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

    7.6 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

    7.7 Die Frist zur Geltendmachung von Mängelansprüchen (Gewährleistungsfrist) beträgt 2 Jahre. Die Frist beginnt mit der Abnahme unserer Leistungen durch den Kunden. Ist eine förmliche Abnahme nicht vereinbart, gelten unsere Leistungen mit der Anzeige ihrer Fertigstellung und der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme durch den Kunden als abgenommen. Die Erteilung einer prüffähigen Schlussrechnung steht der Anzeige der Fertigstellung gleich. Die vorbehaltlose Bezahlung der Schlussrechnung durch den Kunden gilt als stillschweigende Abnahme unserer Leistungen.

  8. Eigentumsvorbehalt

    8.1 Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor (Vorbehaltsware).

    8.2 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.

    8.3 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Vorbehaltsware an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grund-stück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

    8.4 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

  9. Rücktritt vom Vertrag

    Wir sind berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn einzelne Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden eingeleitet werden. Die gesetzlichen Rücktrittsregelungen bleiben hiervon unberührt.

  10. Datenschutz und Einwilligungserklärung

    Wir wissen, dass unseren Kunden der sorgfältige Umgang mit ihren persönlichen Daten wichtig ist. Deshalb werden wir mit diesen Daten gewissenhaft umgehen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir seine personenbezogenen Daten zu den nachstehend genannten Zwecken erheben, verarbeiten und nutzen dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Personenbezogene Daten sind Angaben über sachliche oder persönliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (z. B. Name, Telefonnummer, Anschrift) sowie sämtliche Bestandsdaten, die uns der Kunde mitteilt. Wir erheben und verarbeiten die personenbezogenen Daten des Kunden für die Vertragsabwicklung einschließlich zukünftiger Kundenbetreuung sowie eventuelle spätere Gewährleistungsfälle.

  11. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Teilunwirksamkeit

    11.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese Geschäftsbedingungen und unter deren Geltung geschlossenen Einzelverträge, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, unser Geschäftssitz vereinbart. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Ein etwaiger aus-schließlicher Gerichtsstand bleibt von vorstehender Regelung unberührt.

    11.2 Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung. Soweit das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns einem Zweck dient, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Vertrag mit Verbraucher), gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

    11.3 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam und verbindlich; eine etwaige unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

    Stand April 2017